- 166 - 1215 o. O. o. T. Wilbern, Abt von Pforta, urkundet, dass, nachdem weiland Bischof Siroslaw die Zehnten des Dorfes Devin (nicht mehr vorhanden, lag westlich von Trebnitz) dem Kloster Leubus verliehn habe und dann in Folge der Ausdehnung der Neubruchländereien zwischen den Bewohnern jenes Dorfes und denen von Clyssove (lag bei Pflaumendorf) Streit entstanden sei, Bischof Siroslaw den Bach zwischen beiden Dörfern bezüglich der Zehnten als Grenze gesetzt habe. Nach dem jedoch Bischof Cyprian inzwischen dem Kloster Trebnitz den Zehnten von Clyssove geschenkt habe, fechte dieses jene Entscheidung an, und die Sache sei nun zu des Ausstellers Entscheidung gekommen, worauf er unter Beirath des Bisch. Lorenz und des Archid. Egidius jene Festsetzung des Baches als Grenze der beiderseitigen Zehnten bestätige. Z. Bisch. Lorenz, Herzog Heinr., Archid. Egidius. Aus dem Orig. mit den Siegeln des Abtes und des Bischofs Lorenz im Staatsarch. Leubus 18 bei Büsching 51. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.
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